LEV

Landschafts
Erhaltungsverband
Landkreis Biberach e.V.

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Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz ist das zentrale Instrument der Landschaftspflege und -entwicklung. Landwirte und Privatpersonen (keine Vereine) schließen dabei freiwillig einen fünfjährigen Vertrag, um auf gleicher Fläche mit gleichen Maßnahmen naturschutzfachliche Ziele umzusetzen. Für einige Landwirte bildet der Vertragsnaturschutz einen wichtigen Teil ihres Einkommens. Beispiele dafür sind die einschürige Mahd wertvoller Streuwiesen, die Extensivierung der Bewirtschaftung durch Verzicht auf Düngung oder Verringerung der Schnitthäufigkeit, der Einsatz tierschonender Mähgeräte oder die Umwandlung von Acker zu Grünland.

Der Vertrag wird zwischen dem Landwirt und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Biberach (Untere Landwirtschaftsbehörde und untere Naturschutzbehörde), abgeschlossen. Er regelt Ziele, Maßnahmen und finanziellen Ausgleich für die Naturschutzleistung. Der Mehraufwand der Pflege oder der damit verbundene Ertragsausfall wird nach Hektarsätzen oder nach Maschinenringsätzen kalkuliert und über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPR Teil A) vergütet.

Der LEV geht auf interessierte Bewirtschafter zu, entwickelt mit ihnen auf naturschutzrelevanten Flächen Pflegekonzepte und bereitet die Verträge unterschriftsreif vor, z.B. zur Wiesenpflege im Federseeried, zur Extensivierung der Grünlandnutzung oder zum Schutz von speziellen Pflanzen und Tieren wie etwa Grauammer, Kiebitz, Gelbbauchunke, Orchideen, Wollgras, Goldener Scheckenfalter u.v.m.

Der LEV arbeitet Hand in Hand mit den Fachbehörden, um möglichst viele hochwertige Neu- und Folgeverträge zur naturschonenden Bewirtschaftung abzuschließen.