LEV

Landschafts
Erhaltungsverband
Landkreis Biberach e.V.

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Aktuelles

Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Biberach e.V hat die Arbeit aufgenommen

Im April des vergangenen Jahres haben 35 Gründungsmitglieder aus Kommunen und Verbänden, darunter auch der Landkreis selbst, den neuen Verband aus der Taufe gehoben. Vorsitzender ist Landrat Dr. Heiko Schmid, sein Stellvertreter ist Peter Diesch, Bürgermeister in Bad Buchau.

Der Gesamtvorstand, bestehend aus den Bürgermeistern Peter Diesch (Bad Buchau) und Günther Karremann (Schwendi), den Bauernverbandsvertretern Heinz Scheffold (Alleshausen) und Doris Härle (Ochsenhausen), Vera Schloss-bauer als Vertreterin der NABU-Gruppe Biberach und Jörg Lange-Eichholz, der Gerd Renner vom BUND-Kreisverband Biberach vertrat, sowie zwei Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen, hat Ende Mai unter Leitung des Ersten Landesbeamten Walter Holderried die Fachkräfte für die Geschäftsführung bzw. stellvertretende Geschäftsführung in der LEV-Geschäftsstelle ausgesucht.

News Oktober

Peter Heffner und Moritz Ott bringen einschlägige Erfahrungen im Bereich der Landschaftspflege mit: Heffner hat die letzten fünf Jahre als Geschäftsführer den Landschaftserhaltungsverband im Landkreis Freudenstadt aufgebaut; Ott bringt mehr als drei Jahre Berufserfahrung bei der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein mit. Beide zog es aus privaten Gründen nach Biberach. Das neue Team will Anlaufstelle und Partner sein für Landwirte, Naturschutzvereine, Mitglieds-kommunen und Bürger mit Anliegen zum Thema Offenland und Landschaftspflege. Beide werden künftig in enger Abstimmung mit den Fachbehörden, aber auch mit den Städten, Gemeinden und den Bewirtschaftern die Pflege wertvoller Flächen im Landkreis großflächig weiter voranbringen.

Das Prinzip „Miteinander reden, nicht übereinander“ ist dem LEV-Team wichtig. Als „Brückenbauer“ zwischen Landnutzung und Naturschutz wollen sie beraten und Projekte umsetzen, die einen Mehrwert schaffen: von der Biotopvernetzung, dem Biotop- und Artenschutz, der Pflege von Feucht- und Riedwiesen, Entwässerungsgräben, Feldhecken und Streuobstbeständen bis hin zum fünfjährigen Vertragsnaturschutz, der auch den Landwirten durchaus habhafte finanzielle Vorteile bescheren kann.