LEV

Landschafts
Erhaltungsverband
Landkreis Biberach e.V.

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Brückenbauer zwischen Landnutzung und Naturschutz

Aufgaben

Zweck und Aufgaben des Vereins sind laut Satzung

  • die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • die Pflege, der Erhalt sowie die zukünftige Entwicklung der Landschaft
  • die Berücksichtigung agrarstruktureller sowie besonderer naturschutzfachlicher Belange

Konkrete Aufgabenfelder sind:

  • die Umsetzung der Managementpläne in den Natura 2000-Gebieten
  • die Organisation und Begleitung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten (Vertragsnaturschutz, Erstpflegemaßnahmen, Beweidungsprojekte, Heckenpflege)
  • Umsetzung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen
  • Maßnahmen im Rahmen einer kommunalen Biotopvernetzungskonzeption
  • Beratung von Landwirten, Vereinen, Kommunen bei der Extensivierung der Bewirtschaftung, bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und beim Ausbau des gesetzlich geforderten funktionalen Biotopverbunds
  • Initiierung von neuen Projekten, Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung in der Landschaftspflege

Natura-2000

NATURA-2000

Die EU-Mitgliedsstaaten haben mit der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der EG-Vogelschutzrichtlinie einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Biodiversität von wildlebenden Arten und deren Lebensräume zu sichern. Dazu wurde um die Jahrtausendwende ein europaweites Schutzgebietsnetz, die sogenannten „Natura 2000-Gebiete“ (Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) ausgewiesen. Vor allem bestehende Schutzgebiete im Offenland und im Wald wurden berücksichtigt damals unter Anhörung von Kommunen, Fachbehörden und Verbänden berücksichtigt. Für die dort vorkommenden Arten und Lebensräume besteht eine besondere europaweite Schutzverpflichtung. Um diese einhalten zu können, ließ das Regierungspräsidium Managementpläne (MaP) erarbeiten. Diese enthalten Bestandaufnahmen, Ziele und Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung der Lebensräume und Arten.

Grauammer

Natura-2000-Gebiete im Landkreis Biberach:

Aitrach, Aach und Dürrenbach
Donau zwischen Munderkingen und Riedlingen
Donau zwischen Munderkingen und Ulm und nördliches Illertal
Donau zwischen Sigmaringen und Riedlingen
Federsee, Blinder See bei Kanzach, Federseeried
Feuchtgebiete um Bad Schussenried
Glastal, Großer Buchenwald und Tautschbuch
Rot, Bellamonter Rottum und Dürnach
Umlachtal und Riß südlich Biberach, Lindenweiher
Wälder bei Biberach

Im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sind die Gebiete einsehbar.

Kernaufgabe des LEV ist die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen in den genannten Natura-2000-Gebieten; darüber hinaus sollen Entwicklungsmaßnahmen zur Förderung der Arten und Lebensräume initiiert werden.

Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz

Der Vertragsnaturschutz ist das zentrale Instrument der Landschaftspflege und -entwicklung. Landwirte und Privatpersonen (keine Vereine) schließen dabei freiwillig einen fünfjährigen Vertrag, um auf gleicher Fläche mit gleichen Maßnahmen naturschutzfachliche Ziele umzusetzen. Für einige Landwirte bildet der Vertragsnaturschutz einen wichtigen Teil ihres Einkommens. Beispiele dafür sind die einschürige Mahd wertvoller Streuwiesen, die Extensivierung der Bewirtschaftung durch Verzicht auf Düngung oder Verringerung der Schnitthäufigkeit, der Einsatz tierschonender Mähgeräte oder die Umwandlung von Acker zu Grünland.

Der Vertrag wird zwischen dem Landwirt und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Biberach (Untere Landwirtschaftsbehörde und untere Naturschutzbehörde), abgeschlossen. Er regelt Ziele, Maßnahmen und finanziellen Ausgleich für die Naturschutzleistung. Der Mehraufwand der Pflege oder der damit verbundene Ertragsausfall wird nach Hektarsätzen oder nach Maschinenringsätzen kalkuliert und über die Landschaftspflegerichtlinie des Landes (LPR Teil A) vergütet.

Der LEV geht auf interessierte Bewirtschafter zu, entwickelt mit ihnen auf naturschutzrelevanten Flächen Pflegekonzepte und bereitet die Verträge unterschriftsreif vor, z.B. zur Wiesenpflege im Federseeried, zur Extensivierung der Grünlandnutzung oder zum Schutz von speziellen Pflanzen und Tieren wie etwa Grauammer, Kiebitz, Gelbbauchunke, Orchideen, Wollgras, Goldener Scheckenfalter u.v.m.

Der LEV arbeitet Hand in Hand mit den Fachbehörden, um möglichst viele hochwertige Neu- und Folgeverträge zur naturschonenden Bewirtschaftung abzuschließen.

Biotope

Biotop- und Artenschutz

Um Biotope zu erhalten und Artenschutzmaßnahmen voranzubringen, organisiert der LEV einjährige bzw. überjährige Maßnahmen. Damit sollen gefährdete Tier- und Pflanzenarten in enger Zusammenarbeit mit den Artenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums sowie der Naturschutzbehörde im Landkreis gefördert werden. Meist werden die Pflegearbeiten binnen eines Jahres durchgeführt, wie z.B. die Entbuschung von zuwachsenden Wacholderheiden mit oftmals darunter liegendem artenreichem Mager- oder Trockenrasen, die Renaturierung von Feuchtbiotopen oder die Neuanlage von Kleingewässern.

Der LEV hat ein Amphibienschutzprogramm für den Landkreis erstellt, das er nach und nach umsetzen will. Davon sollen mittlerweile stark gefährdete Arten wie z.B. Gelbbauchunke, Kammmolch, Kreuzkröte und Laubfrosch profitieren.

Biotopvernetzung und Biotopverbund

Viele Gemeinden im Landkreis haben Biotopvernetzungskonzeptionen, um wertvolle Landschaftselemente wie Gewässer, Feldgehölze, Hecken, Biotope zu erhalten oder zu entwickeln. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz vom Juli 2020 fordert die öffentlichen Planungsträger auf, für ihr Gebiet den funktionalen Biotopverbund auszubauen und Biotopverbundpläne aufzustellen.

Der LEV berät, bereitet zielführende Umsetzungsmaßnahmen vor, begleitet diese und hilft, Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.