LEV

Landschafts
Erhaltungsverband
Landkreis Biberach e.V.

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Aktuelles

FFH-Mähwiesen wiederherstellen

In den FFH-Gebieten des Landkreises Biberach dient die überall in Europa die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Die Richtlinie schützt gefährdete Lebensräume und Arten, so zum Beispiel artenreiche Mähwiesen.

Da es im Landkreis mancherorts einen Verlust von FFH-Mähwiesen gibt, muss die Untere Naturschutzbehörde (UNB) aktiv werden und eine Wiederherstellung mit den Bewirtschaftern vereinbaren. Selten läuft so ein Prozess so schnell ab, wie neulich am Olzreuter Weiher bei Bad Schussenried: hier lag grade frisch gemähtes Heu auf einer FFH-Mähwiese, die in einem guten Zustand ist hinsichtlich des Arteninventars ist. Der Plan von UNB und LEV war, die im Gebiet bestehenden, kleineren FFH-Verlustflächen auf diese landeseigene Fläche zu legen („floaten“) und sie zur FFH-Mähwiese zu entwickeln. Ein Glücksfall, dass der Bewirtschafter der liegenden FFH-Heuwiese und der landeseigenen Wiese derselbe war und er gleich mitzog. So ging alles ganz schnell, wie die Fotos zeigen: Mahd und Abräumen des Aufwuchses der landeseigenen Wiese im zweiten Aufwuchs, Vorbereitung als Empfängerfläche mit der Kreiselegge, Mahdgutübertrag von der liegenden FFH-Mähwiese (als Samen-Spenderfläche) mit dem Ladewagen, Kreiseln und Verteilen des circa 10 cm langen Heuschnitts. Nun sind wir gespannt, ob das Wetter auch mitmacht und eine gute Entwicklung einsetzt.

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