LEV

Landschafts
Erhaltungsverband
Landkreis Biberach e.V.

A
A
A

Vergrößern: Strg + +

Standard: Strg + 0

Verleinern: Strg +

Aktuelles

Winterzeit, Gehölzpflegezeit !

Im Zeitraum vom 1. März bis 30. September eines Jahres sind laut Bundesnaturschutzgesetz §39 Absatz 5 Nr.2 keine Gehölzrückschnitte zulässig. Deshalb bündelt der LEV in den Wintermonaten landkreisweit derartige Pflegearbeiten. Von Oktober bis Ende Februar wurden an 11 Standorten mit Landwirten, Gemeinden und Dienstleistern Pflegeprojekte an Feldhecken und -gehölzen organisiert, vor Ort angeleitet und fördertechnisch betreut. Teils sehr alte Bestände wurden fachgerecht und abschnittweise auf den Stock gesetzt, um so eine Verjüngung anzuregen. Gleichzeitig werden damit die wichtigen Funktionen der „Strukturbildner in der Landschaft“ für den Wasser-, Boden- und Lufthaushalt, aber auch als Lebensraum für Wildtiere und Pflanzen langfristig erhalten.