die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
die Pflege, der Erhalt sowie die zukünftige Entwicklung der Landschaft
die Berücksichtigung agrarstruktureller sowie besonderer naturschutzfachlicher Belange
Konkrete Aufgabenfelder sind:
die Umsetzung der Managementpläne in den Natura 2000-Gebieten
die Organisation und Begleitung von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten (Vertragsnaturschutz, Erstpflegemaßnahmen, Beweidungsprojekte, Heckenpflege)
Umsetzung von Biotop- und Artenschutzmaßnahmen
Maßnahmen im Rahmen einer kommunalen Biotopvernetzungskonzeption
Beratung von Landwirten, Vereinen, Kommunen bei der Extensivierung der Bewirtschaftung, bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und beim Ausbau des gesetzlich geforderten funktionalen Biotopverbunds
Initiierung von neuen Projekten, Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung in der Landschaftspflege