LEV

Landschafts
Erhaltungsverband
Landkreis Biberach e.V.

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Natura-2000

NATURA-2000

Die EU-Mitgliedsstaaten haben mit der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der EG-Vogelschutzrichtlinie einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um die Biodiversität von wildlebenden Arten und deren Lebensräume zu sichern. Dazu wurde um die Jahrtausendwende ein europaweites Schutzgebietsnetz, die sogenannten „Natura 2000-Gebiete“ (Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) ausgewiesen. Vor allem bestehende Schutzgebiete im Offenland und im Wald wurden berücksichtigt damals unter Anhörung von Kommunen, Fachbehörden und Verbänden berücksichtigt. Für die dort vorkommenden Arten und Lebensräume besteht eine besondere europaweite Schutzverpflichtung. Um diese einhalten zu können, ließ das Regierungspräsidium Managementpläne (MaP) erarbeiten. Diese enthalten Bestandaufnahmen, Ziele und Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung der Lebensräume und Arten.

Grauammer

Natura-2000-Gebiete im Landkreis Biberach:

Aitrach, Aach und Dürrenbach
Donau zwischen Munderkingen und Riedlingen
Donau zwischen Munderkingen und Ulm und nördliches Illertal
Donau zwischen Sigmaringen und Riedlingen
Federsee, Blinder See bei Kanzach, Federseeried
Feuchtgebiete um Bad Schussenried
Glastal, Großer Buchenwald und Tautschbuch
Rot, Bellamonter Rottum und Dürnach
Umlachtal und Riß südlich Biberach, Lindenweiher
Wälder bei Biberach

Im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) sind die Gebiete einsehbar.

Kernaufgabe des LEV ist die Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen in den genannten Natura-2000-Gebieten; darüber hinaus sollen Entwicklungsmaßnahmen zur Förderung der Arten und Lebensräume initiiert werden.